Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
MUV Digital AG
Marco Malaguti / Gzim Ukshini / Timo Visscher
Schlagbaumstrasse 6
CH – 8200 Schaffhausen
Stand: 01.01.2024
E-Mail: hoi@muv.digital
UID: CHE-478.323.193
Handelsregister Nr: CH-290-3021461-9
MWST Nr: CHE-478.323.193 MWST
I. Anwendungs- und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (”AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MUV Digital AG (“Provider“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend “Kunde“).
Durch die Bestellung eines Abos (“MUV Connect“) des Providers anerkennt der Kunde vorbehaltlos die nachfolgenden Bestimmungen. Der Provider behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen. Diese werden zum Vertragsbestandteil, insofern der Kunde nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme widerspricht.
II. Vertragsgegenstand
Mit der Software MUV Cloud (nachfolgend ”cloud”) und der Software MUV Edge (nachfolgend “edge”) erbringt der Provider für seine Kunden vorwiegend Software as a Service (”SaaS”) Dienstleistungen über das Internet im Bereich Internet-of-Things Software. Darüber hinaus erbringt der Provider weitere Leistungen in unterschiedlichen Bereichen (nachfolgend insgesamt ”Leistungen”). Für den jeweiligen Leistungsumfang und die Konditionen wird auf die aktuelle Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers verwiesen. Gegenstand des Vertrages ist insbesondere:
III. Fristen
Die MUV Digital AG verpflichtet sich, die vertraglich festgelegten Fristen einzuhalten. Dies setzt jedoch voraus, dass der Kunde seinerseits seine vertraglichen Pflichten (Zahlungspflichten, Vorleistungspflichten, etc.) einhält. Bei höherer Gewalt verschieben sich die Fristen in angemessener Weise. Die Frist verschiebt sich ebenfalls, wenn die MUV Digital AG die Angaben, welche sie für die Ausführung des Auftrags benötigt, nicht oder nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde nachträglich Änderungen vornimmt, die eine Verzögerung verursachen.
- die Überlassung der Software cloud und edge zur Nutzung über das Internet;
- die Speicherung von Daten des Kunden (”Data-Hosting”);
IV. Softwareüberlassung
- Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software cloud in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
- Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch regelmässige Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers.
- Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler.
V. Nutzungsrechte an der Software
- Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software cloud und edge während der Dauer des Vertrages im Rahmen des jeweiligen Leistungsumfangs bestimmungsgemäss zu nutzen.
- Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder vom Provider schriftlich genehmigt wurde. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten, etc.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen). 3.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software unberechtigten Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder vom Provider schriftlich genehmigt wurde. 4.
- Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unrechtmässige Nutzung der Software durch Dritte wirksam verhindert wird.
VI. Kundenspezifische Implementierungen
- Änderungsanträge außerhalb der Roadmap:Wenn ein Kunde Änderungen wünscht, die zum Zeitpunkt der Anfrage nicht in der Produkt-Roadmap des Providers vorgesehen sind, kann dieser sie gegen eine Teilfinanzierung durch den Kunden umsetzen.
- Kundenwünsche und Bezahlung:Kunden können Wünsche für spezifische Anpassungen oder Erweiterungen des SaaS-Angebots äußern. Diese Dienstleistungen werden nach Vereinbarung und gegen Bezahlung umgesetzt.
- Eigentumsrechte und Verfügbarkeit:Trotz der Mitfinanzierung von spezifischen Anpassungen durch den Kunden behält der Provider die vollständigen Eigentumsrechte an allen Teilen des SaaS-Geschäfts. Der Provider hat das Recht, alle umgesetzten Anpassungen allen Kunden zur Verfügung zu stellen.
- Kein Anspruch auf das SaaS-Geschäft: Kunden erlangen durch ihre Mitfinanzierung oder Nutzung des SaaS-Angebots keinen Anspruch auf Eigentum oder exklusive Rechte am SaaS-Geschäft des Providers.
- Transparenz und Kommunikation:Der Provider verpflichtet sich, transparent über mögliche Umsetzungen von Kundenwünschen zu kommunizieren und Kunden über die Integration in das allgemeine Angebot zu informieren.
VII. Support
VIII. Entgelt
- Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die bestellten Leistungen das gemäss seinem Abo / entsprechender Leistungsbeschreibung vereinbarte Entgelt zzgl. MwSt. zu bezahlen.
- Das Entgelt ist, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, jeweils im Voraus zu bezahlen.
- Der Provider wird dem Kunden eine Rechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt an die bei der Rechnungsadresse hinterlegte E-Mail-Adresse zustellen.
- Der Provider ist dazu berechtigt, jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden eine Anpassung der Entgelte und/oder Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen und stellen die Änderungen eine Verschlechterung der Konditionen aus Kundensicht dar, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Provider berechtigt, das cloud-Konto und damit der Zugang zu sämtlichen Leistungen des Providers vorübergehend zu sperren. In diesem Fall bleibt das vereinbarte Entgelt auch während der Sperrung vollumfänglich geschuldet. Der Zugang wird nach Bezahlung der ausstehenden Rechnungen wieder freigeschaltet. Ziff. 15.5 bleibt vorbehalten.
IX. Vertragsdauer
- Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Registrierung und Bestellung eines Abonnement durch den Kunden.
- Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Folglich wird das jeweilige Abonnement (Jahresabo) automatisch um eine weitere Rechnungsperiode verlängert, solange das Vertragsverhältnis nicht gemäss vorliegenden Kapitel gekündigt wurde.
- Die Parteien sind berechtigt, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Ende der laufenden Rechnungsperiode des jeweiligen Abonnements (Jahresabo) das Vertragsverhältnis zu kündigen. Anderslautende Vereinbarungen betreffend Kündigungsfristen bleiben vorbehalten (insbesondere im Rahmen von Spezialaktionen).
- Form der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich (per Email oder Brief) des Kunden erfolgen. Im Anschluss an die Kündigung erhält der Kunde vom Provider eine E-Mail mit der Bestätigung. Wenn diese Bestätigung beim Provider eingegangen ist, wird das cloud-Konto nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende der jeweiligen Rechnungsperiode gesperrt. Massgebend für den Kündigungszeitpunkt ist der Eingang der Kündigungsbestätigung beim Provider.
- Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor,
- wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
- wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde;
- wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
- wenn der Kunde schwerwiegend gegen Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder weiteren vertraglichen Bestimmungen verstösst;
- bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.
- Im Falle des Todes des Inhabers eines Einzelunternehmens ist der Provider grundsätzlich zur Herausgabe der Daten des Einzelunternehmens an berechtigte Personen (insbesondere Familienangehörige, Treuhänder) berechtigt. Diese Herausgabe ist vom Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. Nachfolgeplanung, Erbteilung etc.) abhängig. Weiter kann der Provider nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises einer berechtigten Person Zugriff auf das cloud-Konto des betroffenen Einzelunternehmens erteilen oder das Konto auf eine solche Person (z.B. Erbe) übertragen. Steht die Berechtigung im Zweifel oder erheben mehrere Parteien divergierende Ansprüche, kann der Provider die Datenherausgabe oder weitere Schritte verweigern.
XI. Haftung
Die MUV Digital AG haftet dem Kunden für im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehende Schäden, wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der MUV Digital AG zurückzuführen sind. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die MUV Digital AG die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden aus. Dieser Haftungsausschluss beinhaltet auch die Geschäftsherrenhaftung nach Art. 55 OR und die Hilfspersonenhaftung nach Art. 101 OR.
XII. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz
Die Parteien werden ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordene vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, aber auch technische Unterlagen, Muster, Prozessbeschreibungen oder Daten auch nach Beendigung des Vertrags vertraulich behandeln und diese weder weitergeben noch auf sonstige Art verwerten. Die MUV Digital AG wird Kundendaten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die MUV Digital AG die Leistungsbeziehung mit dem Kunden als Referenz benennt und insbesondere in Webseiten, Printmedien und sonstigen Werbematerialien auf die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden hinweist.
XIII. Weisungsbefugnisse
Die arbeitsrechtlichen Weisungsbefugnisse verbleiben auch dann vollständig bei der MUV Digital AG, wenn Mitarbeiter der MUV Digital AG beim Kunden zum Einsatz kommen.
XIV. Schlussbestimmungen
Die Leistungen unterliegen ausschliesslich den Geschäftsbedingungen von der MUV Digital AG. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.